Dachpappe wird seit ca. 1970 mit Bitumen und somit frei von Teer hergestellt. Diese Art der Dachpappe kann mit den Baumischabfällen entsorgt werden. Dachpappe vor 1970 enthält einen hohen Teergehalt, der als krebserregend und umweltschädigend gilt. Entsprechend müssen diese getrennt aufbewahrt und entsorgt werden.
Erlaubte Abfälle:
- Bitumen-Dach- und Schweißbahnen
- Bitumenbahnen
- Teerhaltige Dachbahnen- und pappenrollen
- Teerhaltige Dachschindeln
- Dachpappe bitumenhaltig mit Anhaftungen von Dämmstoffen (Styropor/Styrodur)
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Erde
- Baumüll
- Kies
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.